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Medienberatung im Kreis Coesfeld – neuer Erlass für Medienberaterinnen und Medienberater

Medienberaterinnen und Medienberater sind eine wichtige Ressource für Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Rahmen der Digitalisierung. Sie unterstützen Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung bei der Digitalisierung. Mit dem nachfolgenden Erlass werden die Bereiche, zu denen Medienberaterinnen und Medienberater beraten, näher gefasst.

  1. Lehrerinnen und Lehrer der öffentlichen Schulen können zur Beratung von Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zu Medienberaterinnen und Medienberatern bestellt werden.
  2. Die Bestellung erfolgt auf dem Wege der Abordnung. Die Abordnungsstellen sind öffentlich auszuschreiben, die Auswahlverfahren werden von den jeweils zuständigen Bezirksregierungen unter Federführung der Dezernentinnen und Dezernenten „Bildung in der Digitalen Welt“ durchgeführt.
  3. Die Abordnungen werden für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesprochen und können jeweils verlängert werden.
  4. Im Rahmen der den Bezirksregierungen nach Maßgabe des Haushaltsplans dafür zugewiesenen Stellen können die Medienberaterinnen und Medienberater eine Freistellung vom Unterricht bis zur Hälfte ihrer Unterrichtsverpflichtung erhalten. Eine Abordnung als Medienberaterin oder als Medienberater erfolgt grundsätzlich nicht, wenn bereits andere Abordnungstatbestände vorliegen, die das Gesamtabordnungsvolumen einer halben Stelle übersteigen. Damit soll gewährleistet werden, dass eine starke Anbindung an die Unterrichtspraxis gewährleistet ist. Von der Regelung ausgenommen sind Fachleitungen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.
  5. Die Dezernentinnen und Dezernenten „Bildung in der Digitalen Welt“ planen und verantworten den Einsatz der Medienberaterinnen und Medienberater.
  6. Medienberaterinnen und Medienberater werden im Rahmen einer „Qualifizierung Medienberaterinnen und Medienberater“ auf ihre Beratungstätigkeit vorbereitet.
  7. Folgende zentrale Aufgaben werden von den Medienberaterinnen und Medienberatern wahrgenommen:
    Systemisch orientierte Beratung der Schulen und Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung zur Schul- und Seminarentwicklung im Bereich des „Lehrens und Lernens in der Digitalen Welt“
    — zur kontinuierlichen Medienkonzeptentwicklung an Schulen unter anderem auf der Grundlage des Medienkompetenzrahmens NRW oder der Handreichung zur Erstellung eines Medienkonzepts für Berufskollegs in NRW
    — zur lernförderlichen IT-Ausstattung und deren Anwendung (unter Beachtung der Herstellung von Barrierefreiheit) sowie zum Einsatz von assistiven Technologien (Schulen)
    — zur Anwendung sowie zum lernförderlichen Einsatz der für die Ausbildung bereitgestellten IT-Ausstattung (ZfsL)
    — zu Grundlagen einer verantwortungsvollen und rechtssicheren Nutzung digitaler Medien und Geräte wie zum Beispiel:
    — Datenschutz
    — Urheberrecht/Creative Commons
    — Open Education Ressources (OER)
    — digitale Schulbücher und Lernmaterialien
    — zur Umsetzung von Landesprojekten und landesseitig bereitgestellter Software wie zum Beispiel:
    — LOGINEO NRW/LMS/Messenger/Videokonferenzsoftware
    — learn:line NRW, EDMOND NRW beziehungsweise der Bildungsmediathek NRW
    –zum Aufbau einer sicheren IT-Infrastruktur unter Beachtung der Standards der Informationssicherheit (BSI-IT-Grundschutz)
    — zur Umsetzung des Medienkompetenzrahmens NRW beziehungsweise der Vorgaben zu digitalen Schlüsselkompetenzen im Berufskolleg und des Orientierungsrahmens für die Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung in NRW (Lehrkräfte in der digitalisierten Welt)
    — zum Themenkomplex Blended Learning/Distanzunterricht
    Beratung des kommunalen Medienzentrums in pädagogischen Kontexten
    Beratung und Unterstützung von Schulen bei der Entwicklung von technisch-pädagogischen Einsatzkonzepten im Rahmen des Digitalpakts
    Beratung zu und Durchführung von prozessunterstützenden Maßnahmen überfachlicher Unterrichtsentwicklung und Unterrichtsgestaltung mit digitalen Medien
    Unterstützung beim Aufbau von Netzwerken mit Kooperationspartnern, kommunalen Einrichtungen wie zum Beispiel Medienzentren, regionalen Bildungsbüros und bei der Durchführung von schulübergreifenden Veranstaltungen
    Unterstützung bei Evaluationsvorhaben im Kontext des digitalen Wandels.

Quelle: Erlass 12-21 Nr. 19 des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen