News der Medienberatung NRW vom 09.05.2012: Keine „Spähsoftware“ an Schulen
Die Erklärung vom 24. April im Wortlaut:
„Die Länder der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Freistaat Bayern, und der Verband Bildungsmedien, die Branchenvertretung der Bildungs- und Schulbuchverlage, haben in einem Gespräch am 24. April 2012 beschlossen:
Länder und Bildungsmedienhersteller wollen den Lehrkräften professionelle pädagogische Materialien für den Unterricht anbieten und ihnen Möglichkeiten zur digitalen Nutzung von Unterrichtswerken und -materialien geben. Für diese digitale Nutzung werden die Bildungs- und Schulbuchverlage wie die Länder in Gespräche eintreten, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Diese Lösung soll
rechtliche Vorgaben bei der Nutzung analoger und digitaler Materialien vereinfachen, um insbesondere Medienbrüche im Unterricht zu vermeiden;
alltagstauglich und praxisorientiert sein;
Rechtekontrollen überflüssig machen;
Rechtssicherheit für Lehrkräfte und Schulen schaffen;
die Rechte der Autoren und Verlage sichern.
Die Gespräche sollen zügig – noch in diesem Sommer – beginnen, um baldmöglichst neue Vorschläge und eine neue Lösung vorstellen und realisieren zu können.
Die von den Gesprächspartnern entwickelten Vorschläge sollen insbesondere auch mit den Lehrerverbänden diskutiert werden.
Von dem bislang vorgesehenen Einsatz einer Scansoftware zur Überprüfung von Speichersystemen der Schulen und von der Einholung von Schulbestätigungen, dass sich keine digitalisierten Unterrichtswerke auf Schulrechnern befinden, wird im beiderseitigen Einvernehmen abgesehen.
Länder und Verband Bildungsmedien werden die Schulen über die derzeit geltenden urheberrechtlichen Vorschriften mit einer speziellen Broschüre informieren.“
Quelle: Verband Bildungsmedien e.V. (Frankfurt a.M.)