Düsseldorf, 04.08.2020
HANDREICHUNG ZUR LERNFÖRDERLICHEN VERKNÜPFUNG VON PRÄSENZ- UND DISTANZUNTERRICHT
Auch wenn im Schuljahr 2020/21 Präsenzunterricht im Klassen- bzw. Kursraum in voller Gruppenstärke als Regelfall angestrebt wird, wird unter Umständen auch Distanzunterricht erteilt werden. Manche Lehrkräfte und auch Schülerinnen und Schüler werden möglicherweise aus individuellen gesundheitlichen Gründen zeitweise nicht lehrend oder lernend am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Der Erfolg des kommenden Schuljahres wird nicht zuletzt in entscheidendem Maße davon abhängen, wie es allen Beteiligten gelingt, den komplexen Herausforderungen des Zusammenspiels von Präsenz- und Distanzunterricht zu begegnen.
Die Kriterien für einen erfolgreichen Präsenzunterricht gelten grundsätzlich auch für den Distanzunterricht. Neben der Prozess-, Standard- und Kompetenzorientierung nehmen unter anderem sowohl Klassenführung, Schülerorientierung und Umgang mit Heterogenität als auch kognitive Aktivierung in jedem Unterricht eine Schlüsselstellung ein. Im Distanzunterricht finden zudem die Bereiche Feedback und Beratung sowie Leistungsüberprüfung und Leistungsbewertung aufgrund notwendig veränderter Methoden der Durchführung besondere Berücksichtigung. Ein qualitätsorientierter Distanzunterricht ermöglicht sowohl die für diese Unterrichtsform unumgängliche Stärkung des selbstgesteuerten Lernens als auch eine soziale Förderung.
Das Ministerium für Schule und Bildung schafft den erforderlichen Rechtsrahmen in Form einer Verordnung, der die Grundlage dafür bildet, im Bedarfsfall Distanzunterricht als dem
Präsenzunterricht gleichwertige Form zu ermöglichen. Die in dieser Handreichung aufgeführten Aspekte sollen auf Grundlage der geplanten Verordnung den Blick auf sinnvolle Handlungsfelder lenken, die es bei der Umsetzung einer lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht zu bedenken gilt.
Die Handreichung soll dabei ein Angebot an Handlungsmöglichkeiten sowohl in organisatorischer als auch in pädagogisch-didaktischer Hinsicht liefern. Sie konkretisiert, was bereits im Impulspapier „Didaktische Hinweise zum Lernen auf Distanz“ als grundlegende Perspektive dargelegt wurde. Sie beinhaltet Hinweise und Hilfen, sowohl für die analoge wie auch digitale Umsetzung der rechtlichen Vorgaben.
Diese Handreichung ist bewusst so gestaltet, dass Vorschläge und Ideen auf unterschiedlichen Stufen vorliegen. Dies gilt sowohl hinsichtlich der Passung für die einzelnen Schulformen und Schulstufen als auch in Bezug auf die bereits vor der Corona- Pandemie von Schulen in Angriff genommene Unterrichts- und Schulentwicklung hin zu einer zeitgemäßen Bildung in der digitalisierten Welt. Darüber hinaus finden sich spezifische Hinweise und Impulse für die Berufskollegs in der „Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg“. (Unter www.berufsbildung.nrw.de zum Schuljahresbeginn abrufbar). Nicht alle Vorschläge und Ideen werden also von allen Schulen gleichermaßen aufgenommen werden können bzw. sie werden an die jeweilige Schulsituation anzupassen sein.
Quelle: Online-Broschürenservice des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, aus der Einleitung
[grey_box]Weitere Informationen finden sich hier:
Online-Broschürenservice des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht, aus der Einleitung
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