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Medienpass NRW – Kompetenzrahmen 2017

Die Herausforderung: Medienkompetenz als Bildungsaufgabe

Bildung ist der entscheidende Schlüssel, um alle Heranwachsenden an den Chancen des digitalen Wandels teilhaben zu lassen. Deshalb hat es sich sowohl die Kultusministerkonferenz als auch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Aufgabe gemacht, Kompetenzen für die digitale Welt zu formulieren. Allen Kindern und Jugendlichen sollen die erforderlichen Schlüsselqualifikationen und eine erfolgreiche berufliche Orientierung bis zum Ende ihrer Schullaufbahn vermittelt und eine gesellschaftliche Partizipation sowie ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Ziel ist es, sie zu einem sicheren, kreativen und verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu befähigen und neben einer umfassenden Medienkompetenz auch eine informatische Grundbildung zu vermitteln.

Das Kompetenzmodell „Kompetenzen in der digitalen Welt“ der Kultusministerkonferenz hat neue Anforderungen an schulisches Lernen formuliert. Mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Papier haben sich alle Bundesländer verpflichtet, im Bereich der Bildung in  einer mediatisierten Welt einen Schwerpunkt ihrer Arbeit zu setzen. Mit diesem Verständnis von erforderlichen Kompetenzen für das Lernen in der digitalen Welt ist die Grundlage für aktuelle und zukünftige Entwicklungen in den Bundesländern gelegt. Sie bilden den Ausgangspunkt für die Neufassung des Kompetenzrahmen Medienpass NRW. NRW setzt diese bundesweiten Bildungsstandards um und kann dabei an eine erfolgreiche konzeptionelle und schulische wie außerschulische Arbeit anknüpfen. Die mit diesem Prozess einhergehenden Anforderungen, die an Lehrpersonen, Eltern und pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit im Bereich der Medienbildung gestellt werden, entwickeln sich im Zeitalter des digitalen Wandels stetig weiter.

Mit der Neufassung des Kompetenzrahmen Medienpass NRW hat Nordrhein-Westfalen ein bewährtes Instrument der systematischen Vermittlung von Medienkompetenz nun konsequent auf nationale und internationale Entwicklungen abgestimmt. Die sechs Kompetenzbereiche mit insgesamt 24 Teilkompetenzen zielen dabei insgesamt auf eine systematische Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette ab. Sie beziehen schulische wie außerschulische Lernorte ein und bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung von Lehr-Lern-Prozessen in allen Fächern. Es werden sechs Kompetenzbereiche unterschieden:

  1. Bedienen und Anwenden“ beschreibt die technische Fähigkeit, Medien sinnvoll einzusetzen und ist die Voraussetzung jeder aktiven und passiven Mediennutzung.
  2. Informieren und Recherchieren“ umfasst die sinnvolle und zielgerichtete Auswahl von Quellen sowie die kritische Bewertung und Nutzung von Informationen.
  3. Kommunizieren und Kooperieren“ heißt, Regeln für eine sichere und zielgerichtete Kommunikation zu beherrschen und Medien verantwortlich zur Zusammenarbeit zu nutzen.
  4. Produzieren und Präsentieren“ bedeutet, mediale Gestaltungsmöglichkeiten zu kennen und diese kreativ bei der Planung und Realisierung eines Medienproduktes einzusetzen.
  5. Analysieren und Reflektieren“ ist doppelt zu verstehen: Einerseits umfasst diese Kompetenz das Wissen um die Vielfalt der Medien, andererseits die kritische Auseinandersetzung mit Medienangeboten und dem eigenen Medienverhalten. Ziel der Reflexion ist es, zu einem selbstbestimmten und selbstreguliertem Umgang mit der eigenen Mediennutzung zu gelangen.
  6. Problemlösen und Modellieren“ bezieht sich auf das Entwickeln von Strategien zur Problemlösung, Modellierung und Zerlegen in Teilschritte (beispielsweise mittels Algorithmen). Es wird eine informatische Grundbildung als elementarer Bestandteil im Bildungssystem verankert, nämlich die Vermittlung von Fähigkeiten im Programmieren, die Reflektion der Einflüsse von Algorithmen und die Auswirkung der Automatisierung von Prozessen in der digitalen Welt.

Da Medienkompetenzvermittlung auch Bestandteil außerschulischer medienpädagogischer Bildungsangebote ist, so z.B. in der Kinder- und Jugendarbeit, kann der Kompetenzrahmen Medienpass NRW auch hier unterstützend eingesetzt werden. Es empfiehlt sich, die Kooperation mit außerschulischen Partnern und deren Angeboten im schuleigenen Medienkonzept festzuschreiben. Die Gesamtheit aller Medienkonzepte an den Schulen eines Schulträgers kann schließlich als Grundlage für die kommunalen Medienentwicklungsplanungen dienen und so die Wahrnehmung des gemeinsamen Bildungsauftrags von Schulen und Schulträgern vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger Entwicklungen unterstützen.

Quelle: https://www.medienpass.nrw.de/de/inhalt/ziele

Oliver Kasten

Medienberater des Kreis COE